Für unsere Kunden stets da
Das Promofolia Team begrüßt Sie auf unserer Infopage. Hier finden Sie unter anderem die Themengebiete: News, Über uns, Kontakt, Anfahrt, Impressum, Haftung und Datenschutz, als auch unsere AGB
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Promofolia GmbH
Pfarrstrasse 2
74336 Brackenheim – Stockheim
Tel. 07135 – 9366700
Fax 07135 – 9366703
E-Mail: info@promofolia.de
Web: www.promofolia.de
Montag – Donnerstag
8:30-12:00 & 13:00-16:45 Uhr
Freitag
8:30-13:00 Uhr
Kann die Folie wieder Rückstandslos entfernt werden?
Ja! Im Normalfall lassen sich hochwertige Folien rückstandslos entfernen. Probleme gibt es nur bei minderwertigen Folien (die gerne von Billiganbietern genutzt werden) und auch bei nachlackierten Teilen, die entweder schlecht lackiert oder vor Ablauf der 6-8 Wochenfrist foliert wurden. Auch bei Neufahrzeugen kann sich der Lack lösen, da leider ca. 30% aller Neufahrzeuge bereits im Werk oder nach dem Transport nachlackiert wurden.
Was geschieht mit dem original Lack unter der Folie?
Solange die Haltbarkeit der Folie nicht überschritten wird passiert mit dem Lack überhaupt nichts. Im Gegenteil, er wird vor normalen Steinschlägen, Witterungseinflüssen (Abstumpfen oder Ausbleichen) und leichten Kratzern geschützt.
Wie lange dauert die Folierung?
Eine Vollfolierung dauert ca. 4 Tage. Am 1. Tag steht die Vorbereitung und die gründliche Reinigung an. Am 2. und 3. Tag findet die eigentliche Folierung statt.
Der 4. Tag ist zum Aushärten der Folie und zur Endkontrolle
Wie lange hält eine Folie Durchschnittlich?
Dies hängt in erster Linie von der Haltbarkeit der Folie ab und variiert von Hersteller und Farbe. Beispielsweise eine Metallic Folie ist kürzer haltbar als eine Folie ohne Metallic. Ebenso ausschlaggebend ist die Folier Richtung, d.h. ob vertikal oder horizontal. Bei einer Dach Folierung, einer so genannten horizontalen Folierung hat man aufgrund der UV Belastung eine niedrigere Haltbarkeit als bei der vertikalen Folierung, wie beispielsweise an den Türen. Zusätzlich zur Folierrichtung ist auch die Haltung Ihres Fahrzeuges entscheidend (Garagenfahrzeug, regelmäßige Pflege).
Unter unseren Download- Links können Sie sich im Produktdatenblatt die Haltbarkeit der gängigen von uns verwendeten Hersteller ansehen, oder sprechen Sie uns darauf an. Des Weiteren wird von den Herstellern empfohlen, die Folie nach Ablauf der Haltbarkeit unverzüglich zu entfernen. Sollten Sie Veränderungen an der Folie bemerken, muss diese schnellstmöglich entfernt werden, da es sonst zu Verfärbungen auf dem Lack kommen könnte.
Downloads:
Was muss ich vor dem Folieren beachten?
Das Fahrzeug darf keine frisch lackierten Stellen haben. Der Lack muss mindestens 6-8 Wochen trocknen. Außerdem darf Ihr Auto nicht Nano-versiegelt oder kurz zuvor poliert worden sein. Ansonsten reicht eine gründliche Reinigung.
Was muss ich nach dem Folieren beachten?
An den Stoßkanten der Folie darf nicht zu grob gereinigt oder gerieben werden. Außerdem sollten Sie die Folie alle 3 Monate mit speziellen Folien-Pflegemitteln behandeln. Matte Folien NIEMALS!!!! polieren.
Wie muss der Untergrund des Fahrzeugs sein?
Der Untergrund sollte glatt und lackiert sein. Anbauteile aus nicht lackiertem Plastik sind meistens nur mit einem Haftvermittler zu bekleben. Es kann sein, dass sich an Teilen, an denen Haftvermittler benötigt wird, die Folie nicht mehr einwandfrei entfernen lässt.
Kann ich mit der Folie Steinschläge, Kratzer oder Dellen abdecken?
Nein, nicht vollständig. Alles was Sie mit den Fingern spüren können wird sich durch die Folie abzeichnen, da diese nur ca. 100my dick ist. Beschädigungen müssen vor der Folierung beseitigt werden.
Muss die neue Farbe eingetragen werden?
Nein ! Die Folien sind eintragungsfrei.
Ist die Folie "Waschanlagenfest"?
Ja. Jedoch wird wie bei Lack empfohlen in eine Waschstrasse mit Textilien zu fahren, da diese weniger Kratzer verursachen. Außerdem sollte mit dem Dampfstrahler ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.
Warum gibt es so unterschiedliche Preise?
Seriöse und geschulte Anbieter, die Hochleistungsfolien verwenden, werden meistens unter ca. 1.300,- Eur keine Vollfolierung annehmen. (Ausnahmen, wie bei der Folierung einer gesamten Fahrzeugflotte oder von nur einem kleinen Smart sind natürlich möglich)
Nur Hobby Folierer mit billigem Material machen solche billig Angebote. Und hier ist es dann wie so oft…..wer billig kauft, kauft meistens zweimal ! Und im schlimmsten Fall ist hinterher Ihr Lack zerschnitten.
Was mache ich, wenn sich die Folie an einer Stelle löst?
Sollte es soweit kommen, werden wir zunächst die Ursache für das Ablösen ermittelt. Sollte es sich um einen Verarbeitungsfehler handeln, werden wir dies natürlich für Sie ausbessern. Andernfalls müssen wir auf die Garantieerklärung verweisen.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter 07135 9366 700
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABGs) gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Promofolia GmbH und ihren Geschäftspartnern, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der Promofolia GmbH genannt, erbracht werden, auch dann, wenn die Firma Promofolia GmbH nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
(4) Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote von Promofolia GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Promofolia GmbH zustande oder durch Erbringen der Leistung.
(2) Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und Promofolia GmbH den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.
(3) Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
(4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(5) Promofolia GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
§ 3 Preise und Rechnungslegung
(1) Die Preise von Promofolia GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart.
(2) Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
(3) Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
(5) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Promofolia GmbH von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.
(6) Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in EU-Ländern und verfügt dieser über eine gültige USt-IdNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen USt-IdNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
(7) Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt.
(8) Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
(9) Die Fertigung passiert ausschließlich nach Kundenspezifikation. Sollte der Kunde eine nachträgliche Stornierung des mit der Promofolia GmbH geschlossenen Vertrages wünschen, sehen wir uns gezwungen die angefallenen Kosten für geleistete Arbeiten in Rechnung zu stellen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde tritt der Promofolia GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
(2) Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Promofolia GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Promofolia GmbH verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Promofolia GmbH die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Promofolia GbR verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Promofolia GbR.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden ist die Promofolia GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Promofolia GmbH ausdrücklich erklärt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die dem Kunden angegebenen Zahlungsarten.
(a) Bei Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse.
(b) Nach der ersten Bestellung kann den Kaufpreis per Rechnung an Promofolia GmbH gezahlt werden.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Promofolia GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Promofolia GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Promofolia GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Promofolia GmbH die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Promofolia GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Promofolia GmbH
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden ist die Promofolia GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Promofolia GmbH ausdrücklich erklärt.
§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
(1) Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen.
(2) Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlung auf Rechnung wird zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten für den Komplettversand einmalig eine Gebühr von 1,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Lieferung, berechnet. Der Besteller wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, ob diese Gebühr anfällt.
§ 7 Versandkosten
(1) Die Versandkosten werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
§ 8 Lieferung
(1) Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von Promofolia GmbH ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.
(2) Kann der vereinbarte Liefertermin durch die Promofolia GmbH nicht eingehalten werden, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen – insbesondere Störungen in den Datenleitungen – soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
(4) Die Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Werktage nach Zahlungseingang für Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für ausländische Kunden verlängert sich die Lieferzeit auf Grund der längeren Versandwege um bis zu 5 Werktage.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Promofolia GmbH geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Promofolia GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Promofolia GmbH gegen versicherbare Schäden versichert.
§ 10 Druckdaten, Prüfungspflicht
(1) Die Promofolia GmbH führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Promofolia GmbH sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die Promofolia GmbH erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
(3) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Promofolia GmbH verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Promofolia GmbH. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
(4) Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Promofolia GmbH die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
(5) Sofern vom Kunden Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten werden vom Auftragnehmer nicht archiviert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustig gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.
§ 11 Beanstandungen
Autofolierung
(1)(a) Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Promofolia GmbH nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.
(b) Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
(c) Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Promofolia GmbH trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
(d) Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.
(e) Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge.
(f) Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden.
(g) Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.
(h) Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle:
1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt.
2. Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
3. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
5. Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.
6. Eventuelle Lackschäden, Lackverfärbungen und wieder Entfernbarkeit der Folie, wenn die Haltbarkeit der Folie überschritten wurde.
Werbetechnik
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt bei der Promofolia GmbH schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.
(3) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.
(4) Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Promofolia GmbH gedruckt wurde.
(5) Markt- bzw. Branchenübliche produktionsbedingte Fertigungstoleranzen bei der Größe, Form und Konfektion bis zum einem Prozent der jeweiligen Messgröße, mindestens jedoch einem cm, sind kein Mangel und berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.
§ 12 Warenrückgabe
(1) Sämtliche Produkte der Promofolia GmbH können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.
(2) Für individuell bedruckte oder gefertigte Waren gelten diese Rückgabemöglichkeiten nicht. Hier gelten die allgemeinen AGB´s aus§ 3.9.
(3) Im Falle einer Rücksendung erstatten wir Ihnen den von Ihnen schon geleisteten Kaufpreis, nicht jedoch die Versandkosten. Sie tragen die Transportgefahr. Diese Rücknahmegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht der vorliegenden AGB.
§ 13 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Promofolia GmbH – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die Promofolia GmbH eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Promofolia GmbH haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
(2) Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.
(3) Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.
§ 14 Haftung
(1) Die Promofolia GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Promofolia GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Promofolia GmbH oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Soweit die Haftung der Promofolia GmbHausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
(1) Die von der Promofolia GmbH zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum.
(2) Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der Promofolia GmbH aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.
(3) Die Erzeugnisse von Promofolia GmbH werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Die Promofolia GmbH hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
(4) Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt die Promofolia GmbH, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.
§ 16 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, in diesem Fall Amtsgericht Brackenheim, sofern es bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 17 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Promofolia GmbH
Pfarrstrasse 2
74336 Brackenheim - Stockheim
Tel. 07135 - 9366700
Fax 07135 - 9366703
E-Mail info@promofolia.de
Web www.promofolia.de
Mo. – Do.
8:30 – 12:00 & 13:00 – 16:45 Uhr
Freitags
8:30 – 13:00 Uhr